Aktuelles
Fr., 06.02.2026
17:00
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20:00
Energiestammtisch Ebermannstadt (Bidirektioales Laden)
Ort: Schwanenbräu Ebermannstadt
Hier sind die Details:
1. Gesetzliche Lage & Bürokratie (Der Durchbruch)
Bis Ende 2025 war das größte Problem die "Doppelbelastung": Strom, der ins Auto geladen und später wieder ins Netz eingespeist wurde, wurde doppelt mit Gebühren belegt. Das wurde gelöst:
- Entfall der doppelten Netzentgelte (Seit 01.01.2026): Durch eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (§118 EnWG) werden E-Autos, die Strom zurückspeisen, nun rechtlich wie stationäre Batteriespeicher behandelt. Die Gebühren fallen nur noch auf den tatsächlich verbrauchten Strom an, nicht auf den durchgeleiteten.
- "MiSpeL"-Regelung (Start 01.04.2026): Die Bundesnetzagentur führt neue Regeln für die "marktaktive Nutzung von Speicher- und Ladeeinrichtungen" ein. Das bedeutet vereinfacht: Du brauchst künftig keinen zweiten Stromzähler mehr für V2G. Das Auto wird über intelligente Messsysteme (Smart Meter) virtuell vom Haushaltsstrom getrennt abgerechnet.
- Steuerliche Vereinfachung: Seit 2025 gilt bereits, dass du als E-Auto-Besitzer nicht zum "Energieversorger" wirst, wenn du Strom rückspeist. Die bürokratische Hürde der Stromsteuer wurde für Privatnutzer (V2H/V2G) weitgehend entfernt.
2. Technik & Standards (ISO 15118-20)
Damit Auto und Wallbox "die gleiche Sprache sprechen" (z.B. Wie voll ist der Akku? Wann ist Strom billig?), hat sich ein Standard durchgesetzt:
- ISO 15118-20: Das ist die Norm, auf die du achten musst. Sie regelt die bidirektionale Kommunikation. Wallboxen und Autos, die ab jetzt auf den Markt kommen, sollten diesen Standard unterstützen.
- AC vs. DC:
- DC-Lösung (Gleichstrom): Technisch einfacher für das Auto, aber die Wallbox ist teurer (da der Wechselrichter in der Wallbox sitzt). Aktuell oft bei VW (ID.-Modelle) im Einsatz.
- AC-Lösung (Wechselstrom): Die Wallbox ist günstiger, aber das Auto braucht einen speziellen Bordlader. Renault (z.B. R5) setzt stark hierauf.
3. Welche Autos können das schon?
Die Auswahl wächst, aber es ist noch oft ein Flickenteppich aus Hersteller-Insellösungen:
- Volkswagen (ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz): Modelle mit der Software 3.5 (und neuer) können bidirektional laden (V2H), allerdings oft nur in Kombination mit speziellen DC-Wallboxen aus dem eigenen Haus (Elli) oder Partnern.
- Renault (Renault 5 E-Tech): Der Vorreiter bei der AC-Lösung. Startete Ende 2024/Anfang 2025 mit einem V2G-Tarif (Mobilize).
- BMW: Hat mit der "Neuen Klasse" (Start ca. 2025/26) eine breite Einführung von V2G angekündigt.
- Hyundai/Kia (Ioniq 5/6, EV6/9): Waren Pioniere bei V2L (Vehicle-to-Load: Kaffeemaschine am Auto betreiben). Echtes V2G/V2H (Hausversorgung) wird teilweise nachgereicht oder ist in neuen Modellen integriert.
- Ford, Volvo, Polestar: Haben entsprechende Hardware in den neuen Modellen (z.B. Volvo EX90) verbaut.
Fazit für dich
Wenn du jetzt planst:
- Hardware: Achte bei Wallbox und Auto zwingend auf die ISO 15118-20 Kompatibilität.
- Smart Meter: Ohne ein intelligentes Messsystem (iMSys) geht beim bidirektionalen Laden (insb. V2G) nichts mehr. Das solltest du bei deinem Netzbetreiber priorisieren.
- Geduld: Auch wenn das Gesetz seit Januar 2026 gilt, brauchen die Netzbetreiber ca. 6 bis 12 Monate, um ihre IT-Systeme auf die neuen Prozesse umzustellen.
Möchtest du wissen, ob ein spezifisches Auto-Modell oder eine bestimmte Wallbox, die du im Auge hast, das schon unterstützt?